Schnellerer Anbieterwechsel für Stromkunden kommt
Verbraucher können ihre Energieanbieter künftig schneller wechseln. Der Bundesrat hat nun der Regelung zugestimmt, wonach es möglich sein wird, Strom- und Gasverträge innerhalb von zwei Wochen zu kündigen. Das neue Gesetz tritt voraussichtlich noch im April in Kraft.
Hamburg/Berlin – Noch können Verträge nur zum Monatsende beendet werden, die Kündigung muss mindestens einen Monat zuvor eingereicht werden. Künftig wird die Frist nur noch zwei Wochen betragen. Zugleich soll der neue Versorger schneller als bisher Strom oder Gas liefern können. Der Bundesrat hat dieser Regelung nun zugestimmt.
Anbieterwechsel soll künftig zügiger gehen Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums ist ein Wechsel "völlig unbürokratisch" möglich. Die Kündigung des alten Vertrages übernehme im Regelfall der neue Lieferant. Es sei ausreichend, wenn ihm der Name des alten Anbieters, Zählernummer, die alte Kundennummer sowie der letzte Jahresverbrauch mitgeteilt werde. Bei Problemen könne die im November anerkannte Schlichtungsstelle Energie kostenlos vermitteln. Hohe Strompreise müsse man also nicht einfach so hinnehmen.
Seit Anfang Februar dieses Jahres müssen Rechnungen und Verträge der Stromanbieter zudem umfassende Informationen enthalten. Dazu gehören Hinweise zur Vertragsdauer, die geltenden Preise, den nächstmöglichen Kündigungstermin und der ermittelte Verbrauch.
Stromanbieterwechsel bietet viel Potenzial Anders als bei einem Wechsel des Telefonanbieters braucht man übrigens bei einem Wechsel des Stromanbieters nicht befürchten, ohne Strom dazustehen. Es ist gesetzlich geregelt, dass der Grundversorger in die Bresche springt, falls der neue Anbieter nicht rechtzeitig liefern kann.
Anbieterwechsel für Stromkunden wird erleichtert
Verbraucher sollen ihre Energieanbieter künftig schneller wechseln können. Das Kabinett beschloss am Mittwoch in Berlin eine Regelung, wonach es möglich sein soll, Strom- und Gasverträge innerhalb von zwei Wochen zu kündigen. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner rief die Stromkunden zum Wechsel des Anbieters auf.
Hamburg/Berlin (dapd/red) – Derzeit können Verträge nur zum Monatsende beendet werden, die Kündigung muss mindestens einen Monat zuvor eingereicht werden. Künftig soll die Frist nur noch zwei Wochen betragen. Zugleich soll der neue Versorger schneller als bisher Strom oder Gas liefern können. "Insgesamt darf ein solcher Wechsel nicht länger als drei Wochen dauern", heißt es zusammenfassend in einem Eckpunktepapier des Bundeswirtschaftsministeriums. Der Bundesrat muss der Regelung noch zustimmen.
Anbieterwechsel soll künftig zügiger gehen
Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums ist ein Wechsel "völlig unbürokratisch" möglich. Die Kündigung des alten Vertrages übernehme im Regelfall der neue Lieferant. Es sei ausreichend, wenn ihm der Name des alten Anbieters, Zählernummer, die alte Kundennummer sowie der letzte Jahresverbrauch mitgeteilt werde. Bei Problemen könne die im November anerkannte Schlichtungsstelle Energie kostenlos vermitteln. Hohe Strompreise müsse man also nicht einfach so hinnehmen.
Rösler will mit der Neuregelung den Wettbewerb zwischen den Anbietern stärken. Er versicherte, Strom- und Gaskunden brauchten keine Angst zu haben, "bei einem Wechsel ohne Strom oder Gas auskommen zu müssen". Der örtliche Grundversorger sei in jedem Fall zur Versorgung verpflichtet.
Aigner verwies auf die Macht der Verbraucher. "Sie können durch ihre Entscheidungen Bewegung in den Markt bringen und den Großkonzernen zeigen, dass ihre Kunden nicht bereit sind, jede Preiserhöhung einfach hinzunehmen", betonte sie. Die Ministerin erinnerte zudem daran, dass zahlreiche Neuerungen in diesem Bereich bereits im vergangenen Jahr beschlossen worden seien. Seit Anfang Februar dieses Jahres müssten Rechnungen und Verträge der Stromanbieter umfassende Informationen enthalten. Dazu gehörten Hinweise zur Vertragsdauer, die geltenden Preise, den nächstmöglichen Kündigungstermin und der ermittelte Verbrauch.
Stromanbieterwechsel bietet viel Potenzial
Anders als bei einem Wechsel des Telefonanbieters braucht man übrigens bei einem Wechsel des Stromanbieters nicht befürchten, ohne Strom da zustehen. Es ist gesetzlich geregelt, dass der Grundversorger in die Bresche springt, falls der neue Anbieter nicht rechtzeitig liefern kann. Unseren Stromrechner können Sie mit verschiedenen Vorgaben füttern, etwa zu Ökostrom oder auch zu Preisgarantien.
strom-magazin
Am Rande des Blackouts
Bestürzung über Zockerei mit Strombedarf
Das deutsche Stromnetz ist während der Kältewelle möglicherweise von einigen Strom-Großhändlern manipuliert und damit an den Rand eines Zusammenbruchs gebracht worden. Die Bundesnetzagentur habe eine Untersuchung eingeleitet, bestätigte ein Sprecher am Donnerstag entsprechende Presseberichte.
Berlin (AFP/red) – Das Bundeswirtschaftsministerium erklärte, es nehme die Vorwürfe sehr ernst. Untersucht werde, warum Deutschland während der Kältewelle mit einer eindeutigen Stromknappheit konfrontiert gewesen sei, sagte der Behördensprecher. Die Bundesnetzagentur habe die betroffenen Bilanzkreis-Verantwortlichen, von denen es rund 900 in Deutschland gebe, in einem Brief ermahnt, dass sie sich an ihre Verpflichtungen halten müssten.
Diese Grossisten kaufen und verkaufen nicht nur Strom, sondern müssen auch Prognosen für den Strombedarf in ihrer Region abgeben. Diese werden für den Netzbetrieb und die Stromproduktion verwendet. In der vergangenen Woche hätten einige der Händler jedoch Prognosen abgegeben, die sich als viel zu niedrig erwiesen hätten, und gleichzeitig weniger Strom eingekauft, als verbraucht wurde.
Profitgier bringt das Land an den Rand eines Blackouts
"Es gab eine deutliche Unterdeckung", sagte der Sprecher der Bundesnetzagentur. Deshalb hätten die Netzbetreiber die eigentlich für Notfälle vorgesehenen Reservekraftwerke aktiviert, um mit der sogenannten Regelleistung die fehlende Energie auszugleichen. "Sogar die Regelleistung wurde knapp", schilderte der Sprecher die angespannte Lage. Stromnetzbetreiber halten die Regelenergie vor, um kurzfristige Schwankungen bei Angebot und Nachfrage auszugleichen.
Die "Berliner Zeitung" berichtete unter Berufung auf Branchenkenner, die Händler hätten offenbar vorsätzlich gehandelt, um ihren Profit zu erhöhen. Hintergrund seien extreme Schwankungen beim Strompreis ab dem 6. Februar gewesen. Phasenweise musste demnach an der Strombörse EEX etwa das Siebenfache der üblichen Großhandels-Preise gezahlt werden. Die Händler griffen auf die Regelleistung zurück, statt den fehlenden Strom teuer an der Börse einzukaufen. "Die Regelleistung war dann viel günstiger als der Strompreis an der Börse", erklärte der Sprecher der Bundesnetzagentur.
Ähnliche Vorfälle will die Bundesnetzagentur dem Sprecher zufolge künftig vermeiden. Eine Idee sei, den Preis der Regelleistung an den Börsenpreis anzugleichen, damit der Preisvorteil verschwinde. Die Behörde habe bereits das Bundeswirtschaftsministerium angesprochen.
Das Wirtschaftsministerium nehme die Vorwürfe sehr ernst, sagte ein Sprecher. Die Versorgungssicherheit habe "hohe Priorität". Den Ergebnissen der Untersuchung durch die Bundesnetzagentur wolle das Ministerium aber nicht vorgreifen.
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Das deutsche Stromnetz ist während der Kältewelle möglicherweise von einigen Strom-Großhändlern manipuliert und damit an den Rand eines Zusammenbruchs gebracht worden. Die Bundesnetzagentur habe eine Untersuchung eingeleitet, bestätigte ein Sprecher am Donnerstag entsprechende Presseberichte.
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EEG-Umlage bleibt bei kräftigem Ausbau stabil

Röttgen: Erneuerbare Energien als Wirtschaftsfaktor immer bedeutsamer
Die Erneuerbaren Energien konnten im ersten Halbjahr 2011 ihren Anteil am Stromverbrauch von 17% auf über 20% steigern.
Dennoch bleibt die EEG-Umlage 2012 stabil.
“Mit der Energiewende wird der Umstieg unserer Energieversorgung auf die Erneuerbaren Energien deutlich beschleunigt.
Die stabile Entwicklung der EEG-Umlage zeigt, dass unser Ziel einer weiteren Steigerung auf mindestens 35 Prozent bis 2020 machbar ist und dass die Maßnahmen zur Kostenbegrenzung Wirkung zeigen”, erklärte Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen anlässlich der Bekanntgabe der EEG-Umlage für das kommende Jahr.
Nach Angaben der vier Übertragungsnetzbetreiber wird sich die EEG-Umlage für 2012 mit 3,59 Cent/Kilowattstunde (ct/kWh) gegenüber dem heutigen Wert von 3,53 ct/kWh kaum verändern.
Für einen durchschnittlichen 4 Personen-Haushalt bei einem Verbrauch von 3.500 Kilowattstunden pro Jahr bedeutet dies lediglich Mehrkosten von weniger als 18 Cent pro Monat!
Der Bundesumweltminister hob hervor, dass die Umlage erstmals eine Liquiditätsreserve für die Übertragungsnetzbetreiber enthalte. “Ohne diesen Sonderposten läge die Umlage 2012 sogar unter dem derzeitigen Niveau von 3,53 Cent pro Kilowattstunde”, so Röttgen.
Die neu geschaffene Reserve soll verhindern, dass die Auszahlung der EEG-Vergütungen zu Liquiditätsengpässen bei den Übertragungsnetzbetreibern führt. Mit der Energiewende in diesem Jahr wurden die Voraussetzungen für die Transformation desgesamten Energiesystems geschaffen. Das EEG als ein Garant für den dynamischen Ausbau der Erneuerbaren Energien im Strombereich wurde dabei kosteneffizienter ausgestaltet. Zugleich wurden Anreize gesetzt, um die Erneuerbaren Energien schrittweise an den Markt heranzuführen.
Mit dem neuen EEG soll ein dynamischer und für den Stromverbraucher bezahlbarer Ausbau der Erneuerbaren Energien erreicht werden.
Dr. Norbert Röttgen: “Die Bedeutung der Erneuerbaren Energien als Wirtschaftsfaktor wächst weiter.
Investitionen in Erneuerbare Energien sind notwendige und sinnvolle Investitionen in unsere Zukunft.”
Ombudsmann hilft bei Ärger mit Energieversorger
Wer Ärger mit seinem Energieversorger hat, soll künftig auch ohne Gericht Hilfe erhalten.
Am kommenden Dienstag (1. November) startet die Schlichtungsstelle Energie.
Sie soll bei Streitfällen zwischen Versorgungsunternehmen und ihren Kunden vermitteln.
Für die Verbraucher soll das kostenlos sein, kündigten gestern Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) und
Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) an.
Die Gründung geht auf die jüngste Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes zurück.
Als typische Fälle, die vor der neuen Schlichtungsstelle landen könnten, nennen die Initiatoren Probleme beim
Anbieterwechsel, Meinungsverschiedenheiten über die Höhe von Bonus- und Abschlagszahlungen oder auch
Unklarheiten bei der Energierechnung.
Solarstrom: Nutzen steigt, Kosten bleiben stabil
Mittwoch, 12. Oktober 2011
Verbraucherumlage für Solarstrom stabil
Der Ausbau der Solarstrom-Nutzung ist nicht länger Ursache für steigende Strompreise.
Stark gesunkene Erzeugungskosten und deutlich reduzierte Fördersätze für Solarstrom haben in den letzten Jahren dazu geführt, dass auch ein starker weiterer Ausbau der Photovoltaik in Deutschland die Strompreise kaum noch erhöhen wird.
Nach Erwartungen von Energieexperten wird Solarstrom spätestens 2014 das Förderniveau von Strom aus Offshore-Windkraftanlagen erreichen und langfristig zu einer der günstigsten Energieerzeugungsformen überhaupt werden.
Ein kleiner Schritt für die Glühlampe, ein großer für den Klimaschutz
Die hier publizierten Artikel sind offizielle Meldungen der jeweiligen Stellen. Sie stellen nicht zwingend die Meinung, den technischen Stand oder die Philosophie der FairEcon GmbH dar. 
Ab dem 1. September 2011 dürfen keine 60 Watt-Glühlampen mehr auf den Markt gebracht werden. Das Öko-Institut begrüßt die konsequente Umsetzung der EU-Ökodesign-Verordnung für Lampen in Deutschland im Sinne des Klimaschutzes. „Verbraucherinnen und Verbraucher sollten spätestens jetzt gar keine Glühlampen mehr kaufen“, empfiehlt Stéphanie Zangl, Wissenschaftlerin und Expertin für energieeffiziente Beleuchtung am Öko-Institut. „Energiesparlampen sind die umweltfreundlichere und sparsamere Variante: wer seinen Haushalt jetzt neu ausstattet, spart jährlich 100 Euro und 450 Kilowattstunden Strom ein – das ist so viel, wie vier effiziente Kühltruhen verbrauchen, die 24 Stunden am Tag laufen.“ Diesen Beitrag weiterlesen »
Klimaschutz: EU beschließt das schrittweise Aus für die Glühlampe ab Ende 2009
Die hier publizierten Artikel sind offizielle Meldungen der jeweiligen Stellen. Sie stellen nicht zwingend die Meinung, den technischen Stand oder die Philosophie der FairEcon GmbH dar.
EU-weite Regelung spart bis 2020 rund 15,5 Millionen Tonnen Kohlendioxid pro JahrDie Bandbreite der Stromeffizienz bei Haushaltslampen ist groß. Der Einsatz effizienterer Lampen kann das Klima schützen und die Verbraucherinnen sowie Verbraucher können Geld sparen. Deshalb beschlossen am 8. Dezember 2008 die EU-Mitgliedstaaten auf Vorschlag der EU-Kommission Mindesteffizienzanforderungen an Haushaltslampen. Schrittweise sollen Lampen mit geringerer Effizienz vom Markt verschwinden. Dies bedeutet das Aus für die meisten Glühlampen. Mit den beschlossenen Maßnahmen wird der Stromverbrauch der Privathaushalte EU-weit bis 2020 um 39 Terawattstunden pro Jahr und damit um fünf Prozent sinken. Rund 15,5 Millionen Tonnen klimaschädlichen Kohlendioxides lassen sich so sparen.
